Politika

Sindikati štite prava radnika

- Emine Sariaslan

Sindikati neće prihvatiti nijedan sporazum sa EU koji šteti pravima radnika. To su odlučili i članovi centralnog odbora Unije 25. januara 2025, kao i delegati Saveza sindikata Švajcarske na vanrednoj skupštini delegata 31. januara 2025.

Sindikati su se borili za kraj ponižavajućeg statusa sezonskog radnika, za uvođenje slobode kretanja, kao i za prateće mjere. Bili su to veliki koraci ka boljim platama i uslovima rada. Zahvaljujući sigurnom boravišnom statusu, radnici bez švajcarskog pasoša koji dolaze iz EU mogli su se snažnije braniti od zloupotrebe od strane poslodavaca. Zahvaljujući zaštiti plata, plate i uslovi rada su po prvi put u istoriji provjeravani i sprovođeni u hiljadama firmi. Sporazum koji je trenutno ispregovaran šteti ovom modelu. Delegati Saveza sindikata Švajcarske (SGB) su zbog toga jednoglasno odlučili da će podržati samo sporazum koji osigurava zaštitu plata, prava tokom boravka u državi i usluge javnog sektora. Pierre-Yves Maillard, predsjednik SGB-a, naglasio je prilikom glasanja: «Sporazum pogoršava zaštitu plata. Sada su potrebne kontramjere. Odlučno ćemo pregovarati. Cilj je da se pronađe rješenje koje radnicima donosi korist, a ne štetu.»

Liberalizacija javnog sektora

U isto vrijeme, EU se zalaže za liberalizaciju javnog sektora, posebno energetike i željezničkog saobraćaja. Ova deregulacija bi ugrozila kvalitetne usluge koje koriste svi stanovnici Švajcarske.

Sindikati ističu da bi EU trebalo da poštuje ​​socijalna prava i jača mehanizme zaštite umjesto da ih ukida. Od ključne važnosti je da sporazum garantuje švajcarske plate u Švajcarskoj, jača kolektivne ugovore s konvergencijom socijalnih standarda u Švajcarskoj i EU, i štiti javni sektor od privatizacije.

Weiteres Vorgehen und Forderungen der Gewerkschaften

Zum Schutz der Löhne und der Sicherung der Service Public braucht es Massnahmen, welche diese Verschlechterungen korrigieren:

  • Es sollen neu nur diejenigen Firmen Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine solidarische Auftraggeberhaftung einführen.

  • Für die Durchsetzung der Löhne bei zwielichtigen Firmen braucht es schärfere Instrumente: Erstunternehmen müssen die Bussen für Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht vorher überprüft haben, dass die Subunternehmen Schweizer Löhne zahlen. Zudem sollen Firmen die Arbeiten unterbrechen müssen, welche bei den Kontrollen nicht kooperieren oder grosse Missstände aufweisen.

  • Die Bearbeitungszeiten der Kantone für die Meldungen müssen spürbar verkürzt werden. Die paritätischen Kommissionen müssen einen direkten Zugang zu den Meldungen erhalten, damit sie die Kontrollen rechtzeitig planen und durchführen können.

  • In der Schweiz müssen Schweizer Spesen bezahlt werden. Der SGB fordert den Bundesrat auf, dieses Thema im Abkommen nachzuverhandeln. Wenn das nicht gelingt, muss diese Selbstverständlichkeit in den Schweizer Gesetzen klar festgehalten werden. Auch damit das Bundesgericht in einem allfälligen Streitfall nicht falsch entscheidet.

  • Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst werden. Insbesondere das Arbeitgeberquorum ist heute viel zu hoch. Die EU verlangt Massnahmen zur Förderung von GAV, wenn weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmenden einem GAV unterstellt sind. Die Schweiz muss dieses Ziel übernehmen.

  • Der Erlass zwingender NAV muss erleichtert werden für jene Bereiche des Arbeitsmarkts in denen es mangels repräsentativer Arbeitgeberverbände nicht möglich ist, GAV abzuschliessen oder allgemeinverbindlich zu erklären.

  • Wenn Berufstätige, die sich für die Rechte der Arbeitnehmenden einsetzen, besser gegen Kündigungen geschützt sind, verbessert sich auch der Lohnschutz. Deshalb braucht es einen besseren Kündigungsschutz, der auch die völkerrechtlichen Mindestnormen der ILO- Konvention Nr. 87 erfüllt.

  • Geregelte Strombeziehungen mit der EU sind auch aus Sicht der Gewerkschaften sehr wichtig. Die dafür geplante Liberalisierung des Strommarktes lehnt der SGB jedoch ab. Er unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, das Stromdossier einem separaten Beschluss zu unterstellen.

  • Bei der möglichen Öffnung des internationalen Personenfernverkehrs auf der Schiene verlangt der SGB, dass die ausgehandelten Absicherungen vollumfänglich autonom umsetzbar sind. Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen jederzeit sichergestellt sein. Das Kooperationsmodell muss weiter zulässig, die Tarifintegration gewährleistet und die Trassenvergabe unter Schweizer Hoheit garantiert sein. Es muss der Grundsatz gelten: Schweizer Recht auf Schweizer Schiene.

  • Auch für die Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens gilt: Lohnschutz und Flankierende Massnahmen gelten auch hier und müssen durchgesetzt werden. Das Wet-lease der AirBaltic für die Swiss unterläuft die Schweizer Löhne und ist illegal.

  • Der Bund muss wirksam sicherstellen, dass die derzeit existierenden Beihilfen, respektive Fördermassnahmen und Subventionsinstrumente im Schweizer Service public (namentlich im Verkehrs- und Strombereich) auch in Zukunft abgesichert sind. Diese Absicherung muss langfristige Gültigkeit haben, sowohl gegenüber der EU als auch unter der neu zu schaffenden Schweizer Beihilfeüberwachung.

 

Die Schweiz hat ihre Beziehungen zur EU in rund 20 bilateralen Verträgen und über 100 weitern Abkommen geregelt. Ein erstes Vertragspaket wurde 1994 mit der noch jungen EU erarbeitet. Es enthielt Abkommen über die Personenfreizügigkeit sowie Regeln zu Handelshemmnissen, Landwirtschaft, Verkehr und Forschung.