Alle fünf Jahre wird in Europa das Europäische Parlament gewählt. Vom 6. bis am 9.Juni 2024 ist es wieder so weit: Dann finden die Wahlen zum 10.Mal statt. Auch EU-Bürger:innen, die in der Schweiz leben, können – und sollen – sich an den Wahlen beteiligen.
Rund 400 Millionen Menschen in Europa haben als EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Wahlrecht. Das wahlfähige Alter für EU-Wahlen variiert von Land zu Land: Meistens ist es 18 Jahre, in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich ist es 16, in Griechenland 17 Jahre.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat seine Position zu diesen Wahlen im Manifest «Ein fairer Deal für Arbeitnehmer*innen» zusammengefasst. Darin steht: «Die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 sind die wichtigsten Wahlen zum Europäischen Parlament seit vielen Jahren. (…) Die Vision dieses Manifests ist Europa als eine Gemeinschaft von Menschen und Nationen, in der jeder frei ist, in Frieden zu leben und zu arbeiten, ohne Angst vor Armut, Unsicherheit, Missachtung, Diskriminierung, Gewalt, Krieg oder Unterdrückung.» Der Manifest ist in verschiedenen Sprachen abrufbar: Get the ETUC Manifesto for the European Elections 2024 in your language! | ETUC)
Mit der Wahl des Europäischen Parlaments werden für die nächsten Jahre die politischen Machtverhältnisse in einem der wichtigsten Gremien der Europäischen Union bestimmt. Daher ist es wichtig, die sozialdemokratischen, sozialistischen, grünen Parteien zu wählen und damit politische Parteien zu unterstützen, die sich für die Anliegen der Arbeitnehmenden in ganz Europa einsetzen.
Das Europaparlament ist das weltweit einzige direkt gewählte übernationale Gremium. Seine Vertreterinnen und Vertreter können zum Beispiel neue EU-Rechtsvorschriften mitgestalten und beschliessen. Sie stimmen auch über neue Handelsabkommen ab, kontrollieren die EU-Organe und prüfen die Verwendung von Steuergeldern.
Die 720 Abgeordneten entscheiden über neue Gesetze gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, der von den Ministerien der EU-Länder gebildet ist. Das EU-Parlament kann zudem die EU-Kommission – das ist die Exekutive der Union – über ein Misstrauensvotum absetzen.
In der Schweiz leben 2 Millionen EU-Bürger:innen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten ermöglichen ihnen die Teilnahme an der Wahl auch vom Ausland aus. Wie dies gemacht werden kann, hängt vom Land ab. Hier ist eine Auswahl
DEUTSCHLAND. Wählen kann man, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Noch bis zum 19. Mai 2024 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland möglich. Nach der Anmeldung ist eine Briefwahl von der Schweiz aus möglich.
FRANREICH. Die Stimmabgabe findet am 9. Juni in den Konsulaten in Zürich, Bern, Basel und Lugano statt. Es ist auch möglich, in Frankreich (persönlich oder mittels Vollmacht) zu wählen, falls man nicht in konsularischen Wahlverzeichnis registriert ist.
ITALIEN. Die Stimmabgabe findet am 8.-9. Juni statt und ist nur in Italien in der Heimatgemeinde möglich («comune di registrazione A.I.R.E.»).
KROATIEN. die Stimmabgabe findet in der Botschaft oder im Konsulat am 9. Juni 2024 statt.
POLEN. Die Wahlregistrierung kann spätestens bis zu 3 Tagen vor der Abstimmung in der Botschaft gemacht werden. Die Registrierung erfolgt gemäss einem Antrag. Dieser kann mündlich, per Brief oder E-Mail gemacht werden. Der Antrag muss folgendes enthalten: Name und Familienname, Name des Vaters, Geburtsdatum, Wohnort, Pass-Nummer und Datum, Ort der Registrierung. Die Stimmabgabe erfolgt am 9. Juni persönlich in der Botschaft.
PORTUGAL. Die Stimmabgabe findet am 9. Juni in den Wahllokalen der Botschaft oder der Konsulate in Zürich, Genf, Sion und Lugano statt.
SPANIEN. Die Stimmabgabe erfolgt persönlich in der Botschaft in Bern oder in einem Konsulat oder per Brief.