Ab 2028 gilt für Spengler, Sanitärinnen und Heizungsmonteure ein neues Modell zur Frühpensionierung: ab dem Alter von 60 Jahren erhalten sie eine Überbrückungsrente.
Arbeitnehmenden mit 60 Jahre mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung können früher aufhören und erhalten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente. Darauf haben sich suissetec, Unia und Syna geeinigt.
Dieses Modell kommt neu rund 24'000 Arbeitnehmenden in den Branchen Spenglerei, Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen in der ganzen Schweiz zugute. Ausgenommen sind die Kantone Genf, Tessin, Waadt und Wallis, die bereits heute über ein Vorruhestandsmodell verfügen.
Das vereinbarte Modell umfasst folgende Eckwerte: Ab 2028 können Arbeitnehmende, welche die letzten sieben Jahre ununterbrochen und insgesamt mindestens 15 Jahre in der Branche tätig waren, ihre berufliche Tätigkeit ab dem 60. Altersjahr schrittweise reduzieren oder mit 62,5 Jahre in den vollen Vorruhestand gehen. Sie erhalten bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente.Die Finanzierung erfolgt ab 2027 durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmenden (0.8 %) und Arbeitgebern (1.0 %).
Die Einführung dieses Modells ist Ausdruck des gemeinsamen Engagements der Sozialpartner, die Attraktivität der Gebäudetechnikbranche zu stärken. Deren Berufe sind neben Bau und Unterhalt von Gebäuden auch ganz zentral für die energetische Sanierung des Gebäudeparks in der Schweiz – eine Schlüsselaufgabe für die Erreichung der Klimaziele. «Diese Errungenschaft ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist das Ergebnis des Engagements Tausender Unia-Mitglieder und ihrer Mobilisierung. Kollektive gewerkschaftliche Aktionen sind der Schlüssel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen – heute mehr denn je», sagt Yanick Egger, Verantwortlicher für die Branche Gebäudetechnik bei der Unia. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sollten sich mindestens ein Jahr vor ihrem Vorruhestand beim Unia-Sekretariat ihrer Region melden, um sich beraten und bei der Vorbereitung der Einreichung ihres Antrags unterstützen zu lassen.