Die Kommission gegen Rassismus fordert zum 30-Jahre-Jubiläum des Bestehens der Kommission ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen gleiche Rechte und Chancen zu garantieren und Diskriminierung umfassend zu bekämpfen. Damit wird auch ein Rechtslücke geschlossen.
Alle Menschen in der Schweiz sollen die gleichen Rechte und Chancen haben. Das Gleichbehandlungsgesetz soll alle Formen von Diskriminierung abdecken und den Schutz der Betroffenen gewährleisten. Ein solches Gesetz würde die bestehenden Lücken im Rechtsschutz schliessen, erklärten Vertreter der EKR vor den Medien in Bern. In den Augen der Kommission ist der heutige Schutz vor rassistischer Diskriminierung ungenügend. «Bislang bietet das schweizerische Zivilrecht keinen spezifischen Diskriminierungsschutz», betont die Präsidentin der EKR, Ursula Schneider Schüttel. Diskriminierung verletze die Menschenwürde und dürfe nicht länger hingenommen werden. Eine freiheitliche Demokratie wie die Schweiz basiere auf der Überzeugung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung, Respekt und Fairness habe - unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Zugehörigkeit oder Behinderung, heisst es weiter. Diskriminierung sei «nicht nur eine individuelle Ungerechtigkeit, sondern ein Angriff auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft». Sie untergrabe das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, zerstöre den sozialen Zusammenhalt «und hindert uns als Gesellschaft daran, unser volles Potential zu entfalten».
Im vergangenen Jahr gaben gemäss EKR 17 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz an, in den letzten fünf Jahren Opfer von rassistischer Diskriminierung geworden zu sein - sei es am Arbeitsplatz, in der Schule, beim Zugang zu Wohnraum oder im täglichen Leben. Es fehlten jedoch noch immer die rechtlichen Instrumente, um diesen auch effektiv zu bekämpfen. Die Diskriminierungsstrafnorm, die sich auf Hassreden und herabwürdigende Handlungen im öffentlichen Raum konzentriert, reiche bei weitem nicht aus, um Rassismus und Diskriminierung wirksam und auf breiter Ebene zu bekämpfen.
Unter dem Motto «feiern, verstehen, weiterkommen» wurde am Abend des 4. Juni im Beisein der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und zahlreicher Politiker: innen, Vertreter: innen der Institutionen und Menschenrechtsorganisationen sowie der bisherigen und aktuellen Mitglieder der Kommission der Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung der letzten drei Jahrzehnte gewürdigt, das Manifest präsentiert und der Nationalratspräsidentin Maja Riniker offiziell übergeben. Das Manifest der EKR ist ein Appell an die Politik, an Institutionen sowie an die Zivilgesellschaft, sich zusammenzuschliessen, um die Gleichbehandlung im Schweizer Recht zu verankern. Die Gesetzgebung muss wirksamen Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung bieten – um die Menschenwürde als den zentralen Wert, der unserer Gesellschaft zugrunde liegt, zu wahren.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 in der Folge der Aufnahme von Artikel 261bis ins Strafgesetzbuch – heute häufig als Diskriminierungsstrafnorm bezeichnet – setzt sich die EKR für den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung in der Schweiz ein. Die Kommission wurde eingesetzt, um die Umsetzung der Strafnorm zu begleiten und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Die EKR analysiert, dokumentiert, berät und treibt damit die gesellschaftliche Debatte, politische Massnahmen und die Forschung zum Thema stetig voran. Die Annahme von Artikel 261bis StGB, der rassistisch motivierte öffentliche Handlungen verbietet, stand im Einklang mit der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung durch die Schweiz im Jahr 1994 – ein wichtiger Meilenstein für die Schaffung eines gesamtschweizerischen Ansatzes zur Rassismusbekämpfung.