Die Gewerkschaften werden kein Abkommen mit der EU akzeptieren, welches die Rechte von Arbeitnehmenden schadet. Das haben sowohl die Mitglieder des Zentralvorstandes der Unia am 25. Januar 2025 wie auch die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung am 32. Januar 2025 bekräftigt.
Die Gewerkschaften haben für ein Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts, für die Einführung der Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen gekämpft. Das waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen. Dank sichereren Aufenthaltsrechten konnten sich Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass, aus dem EU-Raum besser gegen Missbräuche der Arbeitgeber wehren. Dank dem Lohnschutz werden die Löhne und die Arbeitsbedingungen erstmals in der Geschichte in Tausenden von Firmen kontrolliert und durchgesetzt. Das aktuell ausgehandelte Abkommen gefährdet dieses Erfolgsmodell. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben deshalb ieinstimmig beschlossen, dass sie nur ein Abkommen unterstützen können, welches den Lohnschutz, sichere Aufenthaltsrechte und den Service Public sichert. Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB, betonte in seinem Votum: «Das Abkommen verschlechtert den Lohnschutz. Nun braucht es Gegensteuer. Wir werden hart verhandeln. Das Ziel ist, eine Lösung zu finden, die den Arbeitnehmenden nützt und nicht schadet».
Der Bundesrat hat die Verhandlungen mit der EU-Kommission am 20. Dezember 2024 als abgeschlossen erklärt. Die Verhandlungsziele seien erreicht. Aber die verfügbaren Informationen zeigen leider, dass der Lohnschutz und der Service Public durch das Abkommen gefährdet würden. Für den SGB- Delegierten sind diese Verschlechterungen nicht akzeptierbar. Er verlangt deshalb, dass der Lohnschutz und der Service Public über neue, wirksame Massnahmen gesichert wird. Der Bund hat sich bereit erklärt, mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern dazu innenpolitische Verhandlungen zu führen. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Eine unkontrollierte Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes und schlechtere Aufenthaltsrechte für zuwandernde Arbeitnehmende und die weiterhin fehlende Anerkennung ihrer Qualifikationen wären zwangsläufig mit Lohndruck verbunden. Darum hat die Schweiz auf Druck der Gewerkschaften Flankierende Massnahmen eingeführt. Dank den Gesamtarbeitsverträgen, den Kontrollen und den Bussen konnte in den gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Das neu ausgehandelte Abkommen stellt wesentliche Teile dieses Lohnschutzes in Frage. Der Lohnschutz muss verbessert, nicht verschlechtert werden. Denn der Lohnschutz ist in den letzten Jahren durch die stärkere Verbreitung von Subunternehmen, Temporärarbeit und prekären Arbeitsverhältnissen anspruchsvoller geworden. Die Basis der Schweizer GAV verschlechter nach und nach.
Gleichzeitig drängt die EU auf eine Liberalisierung des Service public, insbesondere im Energiesektor und im Bahnverkehr. Diese Deregulierung würde qualitativ hochwertige Dienstleistungen gefährden, die allen Einwohnenden in der Schweiz zugutekommen. Die Gewerkschaften unterstreichen, dass die EU die sozialen Rechte achten und Schutzmechanismen stärken sollte, statt sie abzubauen. Es ist essenziell, dass das Abkommen Schweizer Löhne in der Schweiz garantiert, Gesamtarbeitsverträge mit einer Konvergenz der sozialen Standards in der Schweiz wie in der EU stärkt und den Service public vor Privatisierungen bewahrt.
Zum Schutz der Löhne und der Sicherung der Service Public braucht es Massnahmen, welche diese Verschlechterungen korrigieren:
Es sollen neu nur diejenigen Firmen Aufträge erhalten, die auch korrekte Löhne zahlen. Dazu sollen die digital vorhandenen Informationen aus den Lohnkontrollen von den AuftraggeberInnen genutzt werden. Zudem sollte die Schweiz eine solidarische Auftraggeberhaftung einführen.
Für die Durchsetzung der Löhne bei zwielichtigen Firmen braucht es schärfere Instrumente: Erstunternehmen müssen die Bussen für Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht vorher überprüft haben, dass die Subunternehmen Schweizer Löhne zahlen. Zudem sollen Firmen die Arbeiten unterbrechen müssen, welche bei den Kontrollen nicht kooperieren oder grosse Missstände aufweisen.
Die Bearbeitungszeiten der Kantone für die Meldungen müssen spürbar verkürzt werden. Die paritätischen Kommissionen müssen einen direkten Zugang zu den Meldungen erhalten, damit sie die Kontrollen rechtzeitig planen und durchführen können.
In der Schweiz müssen Schweizer Spesen bezahlt werden. Der SGB fordert den Bundesrat auf, dieses Thema im Abkommen nachzuverhandeln. Wenn das nicht gelingt, muss diese Selbstverständlichkeit in den Schweizer Gesetzen klar festgehalten werden. Auch damit das Bundesgericht in einem allfälligen Streitfall nicht falsch entscheidet.
Die schleichende Erosion beim Lohnschutz muss gestoppt werden. Die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV müssen an die heutige Realität angepasst werden. Insbesondere das Arbeitgeberquorum ist heute viel zu hoch. Die EU verlangt Massnahmen zur Förderung von GAV, wenn weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmenden einem GAV unterstellt sind. Die Schweiz muss dieses Ziel übernehmen.
Der Erlass zwingender NAV muss erleichtert werden für jene Bereiche des Arbeitsmarkts in denen es mangels repräsentativer Arbeitgeberverbände nicht möglich ist, GAV abzuschliessen oder allgemeinverbindlich zu erklären.
Wenn Berufstätige, die sich für die Rechte der Arbeitnehmenden einsetzen, besser gegen Kündigungen geschützt sind, verbessert sich auch der Lohnschutz. Deshalb braucht es einen besseren Kündigungsschutz, der auch die völkerrechtlichen Mindestnormen der ILO- Konvention Nr. 87 erfüllt.
Geregelte Strombeziehungen mit der EU sind auch aus Sicht der Gewerkschaften sehr wichtig. Die dafür geplante Liberalisierung des Strommarktes lehnt der SGB jedoch ab. Er unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, das Stromdossier einem separaten Beschluss zu unterstellen.
Bei der möglichen Öffnung des internationalen Personenfernverkehrs auf der Schiene verlangt der SGB, dass die ausgehandelten Absicherungen vollumfänglich autonom umsetzbar sind. Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen jederzeit sichergestellt sein. Das Kooperationsmodell muss weiter zulässig, die Tarifintegration gewährleistet und die Trassenvergabe unter Schweizer Hoheit garantiert sein. Es muss der Grundsatz gelten: Schweizer Recht auf Schweizer Schiene.
Auch für die Aktualisierung des Luftverkehrsabkommens gilt: Lohnschutz und Flankierende Massnahmen gelten auch hier und müssen durchgesetzt werden. Das Wet-lease der AirBaltic für die Swiss unterläuft die Schweizer Löhne und ist illegal.
Der Bund muss wirksam sicherstellen, dass die derzeit existierenden Beihilfen, respektive Fördermassnahmen und Subventionsinstrumente im Schweizer Service public (namentlich im Verkehrs- und Strombereich) auch in Zukunft abgesichert sind. Diese Absicherung muss langfristige Gültigkeit haben, sowohl gegenüber der EU als auch unter der neu zu schaffenden Schweizer Beihilfeüberwachung.
Die Schweiz hat ihre Beziehungen zur EU in rund 20 bilateralen Verträgen und über 100 weitern Abkommen geregelt. Ein erstes Vertragspaket wurde 1994 mit der noch jungen EU erarbeitet. Es enthielt Abkommen über die Personenfreizügigkeit sowie Regeln zu Handelshemmnissen, Landwirtschaft, Verkehr und Forschung.