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Was ist Gewalt an Frauen?

Internationaler Tag «Gegen Gewalt an Frauen»

- Emine Sariaslan

Die Gewalt an Frauen alltäglich und allgegenwärtig. Diese Gewalt hat System und ist systemerhaltend und das Resultat einer patriarchalen Gesellschaft. Auch in der Schweiz. Im Rahmen internationalen Tag «Gegen Gewalt an Frauen»* wurde eine Kampagne zwischen 25. November und 10 Dezember durchgeführt.

Gewalt an Frauen ist alltäglich und allgegenwärtig. Diese Gewalt hat System und ist systemerhaltend und das Resultat einer patriarchalen Gesellschaft. Auch in der Schweiz. Gemäss Statistiken wird in der Schweiz alle zwei Wochen eine Frau von ihrem Ehemann, Lebensgefährten, Ex-Partner, Bruder oder Sohn getötet.
Menschen erleben Gewalt, weil: Sie sich ausschliesslich oder nicht ausschliesslich als weiblich identifizieren. Sie als Mädchen oder Frauen gelesen werden oder wurden. Sie als Frauen sozialisiert werden oder wurden. Betroffene von Gewalt an Frauen haben eines gemeinsam: Sie erfahren Gewalt aufgrund des Geschlechts bzw. von Geschlechtervorstellungen. Diese Gewalt ist sowohl Resultat als auch Garantin der ungleichen Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern. Die Sexuelle Belästigung gehört auch zu der Gewalt. 

Was ist sexuelle Belästigung?

Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das nicht erwünscht wird und die Würde von Frauen und Männern beeinträchtigt. Und von dem jeder Mensch weiss oder wissen muss, dass es unerwünscht wird. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Bildern, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Ob anzügliche Bemerkungen, sexistische Sprüche und Witze, geschlechtsbezogene Bemerkungen über körperliche Vorzüge und Schwächen, Mails und Nachrichten über das Verhalten oder über die sexuelle Orientierung, Aufdringliche und taxierende Blicke auf typische Geschlechtsmerkmale, Vorzeigen von pornographischem Material, Zweideutige Aufforderungen, Annäherungsversuche verbunden mit der Inaussichtstellung von Vor- oder Nachteilen (Nötigung, Erpressung), Zudringliche Körperkontakte (sexuelle Übergriffe), Vergewaltigung und vm. Die Liste ist nicht abschliessend.

Arbeitgeber müssen handeln

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung: Wer eine andere Person bei der Arbeit oder am Arbeitsplatz sexuell belästigt, verletzt geltendes Recht. Die Folgen von sexueller Belästigung sind gravierend. Sie demotivieren Betroffene und gefährden ihre geistige und körperliche Gesundheit. Ausserdem vergiftet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima. Darum sind Arbeitgeber in der Pflicht. Laut Gesetz müssen sie dafür sorgen, dass den Angestellten und Führungskräften klar ist: sexuelle Belästigung wird nicht toleriert. Unterstützen Sie Betroffene und schreiten Sie ein

Leisten Sie Ihren Beitrag gegen sexuelle Belästigung: Fällt Ihnen auf, dass ein Kollege jemanden unerwünscht bedrängt? Sprechen Sie das Verhalten an. Sagen Sie klar, dass sein Verhalten unerwünscht und deshalb verboten ist. Sie erleben sexuelle Belästigung? Holen Sie sich Unterstützung. Bei belaestigt.ch finden Sie Rat.

Rechtliche Schritte

Sie wollen rechtlich vorgehen? Lassen Sie sich beraten: zum Beispiel von einer spezialisierten Stelle wie der Gewerkschaft Unia. Rechtsschutz ist in unserer Mitgliedschaft inbegriffen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, den Konflikt zunächst auf andere Weise zu lösen. Wenn sich ein Mitglied dennoch für rechtliche Schritte entscheidet, unterstützen wir es dabei.

https://unia.ch/de/ratgeber/sexuelle-belaestigung#c55852

Geschichte Internationalen Tag «Gegen Gewalt an Frauen»*

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November geht auf die Ermordung der drei Mirabal-Schwestern 1960 in der Dominikanischen Republik zurück, die sich gegen die Trujillo-Diktatur auflehnten. Am 25. November 1960 wurden Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal nach monatelanger Folter durch den Geheimdienst des dominikanischen Diktators Rafael Trujillo ermordet, weil sie Widerstand leisteten.  Ausrufung: Bei einem Treffen lateinamerikanischer Feministinnen 1981 wurde der 25. November als Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen festgelegt. 1999 offiziell von den UN anerkannt, um auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam zu machen und die Kampagne "16 Tage gegen Gewalt" (25. Nov. bis 10. Dez.) zu starten, die mit dem Tag der Menschenrechte endet.