Die Wirtschaftskommission des Nationalrates will die Handwerker besser schützen und hatte gefordert, dass Bauunternehmer bei hitzebedingten Baustopps keine Konventionalstrafe wegen Verzugs riskieren sollen.
Bei extremer Hitze zu arbeiten, ist ungesund. Doch auf Baustellen wird oft durchgearbeitet, weil sonst Strafen drohen – auch seitens des Bundes. Das soll sich ändern. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die Motion mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, wie die Parlamentsdienste mittgeilen habe, am 18.12.2024. Sie nimmt insbesondere die öffentlichen Bauherren in die Pflicht. Mit der Motion will die Kommission einem gemeinsamen Anliegen von Bauherren und Gewerkschaften zu einer möglichst raschen Umsetzung verhelfen. Die SVP hat gegen die Motion abgestimmte.
Stehen die Arbeiten auf Baustellen wegen Hitze still, sollen Unternehmen deswegen keine Konventionalstrafen wegen Verzuges mehr riskieren. Unternehmen sollten bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren, so die Motion.
Die Hitze erhöhe das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden auf Baustellen, schreibt die WAK-N und verweist auf die Verantwortung der Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz. Wenn Massnahmen wie angepasste Arbeitszeiten, die Begrenzung von Überstunden und regelmässige Pausen nicht ausreichten, um die Sicherheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, bleibe nur noch die Arbeitseinstellung. Enge Zeitpläne machten es immer schwieriger, die Arbeit auf der Baustelle bei grosser Hitze zu unterbrechen.
Stellungsnahmen des Bundesrates 16.10.2024
Mit dem Klimawandel muss in der Schweiz vermehrt mit Hitzeperioden gerechnet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nicht für alle Baustellen in der Schweiz generell festgelegt werden kann, ab wann Arbeiten auf einer Baustelle wegen grosser Hitze eingestellt werden müssen. Die jeweilige Situation vor Ort muss beachtet werden, um alle relevanten Bedürfnisse berücksichtigen zu können. In jedem Fall aber müssen die Arbeiterinnen und Arbeiter auf Baustellen geschützt werden.