Interview

Gesetzliche Mindestlöhne in der Schweiz - Chancen und Herausforderungen

- Hilmi Gashi

Die Löhne, die kaum zum Überleben reichen, sind in der Reichen Schweiz kaum denkbar, aber dennoch stärker verbreitet als gemeinhin angenommen.

 

Ein Gespräch mit Noémie Zurlinden, Ökonomin der Unia

 

Working Poor – gibt es das in der Schweiz überhaupt?

Rund 300 000 Menschen in der Schweiz gelten als Working Poor: sie sind trotz Erwerbstätigkeit von Armut betroffen oder bedroht. Die reiche Schweiz schafft es nicht, Armut trotz Lohnarbeit zu verhindern. Ein Risikofaktor sind sehr tiefe Löhne.

Wer verdient in der Schweiz tiefe Löhne?

Eine halbe Million Beschäftigte verdienen einen Tieflohn – weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns, sprich, weniger als 4525 Franken mal zwölf. Fast zwei Drittel davon sind Frauen. Jede fünfte Person ohne Schweizer Pass arbeitet zu einem Tieflohn.

Welche Branchen zahlen besonders tiefe Löhne?

Vor allem Dienstleistungsbranchen und Branchen mit einem hohen Frauenanteil. Im Detailhandel ist jede vierte, in der Reinigung jede dritte, im Gast- und Coiffeurgewerbe jede zweite Stelle eine Tieflohnstelle.

Wieso sind vor allem Branchen mit hohem Frauenanteil betroffen?

Ein Teil der Erklärung ist, dass viele dieser Branchen zur Care-Arbeit gehören. Die tiefen Löhne sind Ausdruck der geringen Wertschätzung der Care-Arbeit, trotz ihrer Bedeutung für die Gesellschaft. Zudem ist sie sehr zeit- und personalintensiv, was die Löhne drückt.

Obwohl es im Gast- und Coiffeurgewerbe Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen gibt, sind die Löhne tief. Können Gesamtarbeitsverträge (GAV) überhaupt vor tiefen Löhnen schützen?

Ja, GAV mit Mindestlöhnen sind ein wichtiger Schutz gegen unten, auch wenn es noch Verbesserungspotential gibt. In der Logistik, der Kosmetikbranche oder dem Detailhandel, alles Branchen mit vielen Tieflohnstellen, gibt es keinen landes- und branchenweiten GAV. Neben den GAV sind deshalb auch gesetzliche Mindestlöhne zentral.

Gibt es in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn?

Anders als zum Beispiel in Portugal oder Spanien gibt es in der Schweiz keinen nationalen Mindestlohn. Es gibt aber gesetzliche Mindestlöhne in den Kantonen Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt – alle von der Stimmbevölkerung der Kantone angenommen. Auch in den Städten Zürich, Winterthur und Luzern wurden Mindestlöhne beschlossen und in mehreren weiteren Kantonen und Städten wurden Mindestlohn-Initiativen eingereicht. Am 9. Februar wird in den Kantonen Basel-Land und Solothurn über die Einführung eines Mindestlohns abgestimmt.

Oft hört man, dass Mindestlöhne kein geeignetes Mittel gegen Armut sind und stattdessen die Arbeitslosigkeit erhöhen.

Das ist falsch. Wissenschaftliche Studien, auch für die Schweiz, haben gezeigt, dass Mindestlöhne die tiefsten Löhne anheben. Die Arbeitslosigkeit wird hingegen kaum oder gar nicht beeinflusst.

Wer hat ein Interesse daran, diese falschen Behauptungen weiterzuverbreiten?

Die Arbeitgeber und ihnen nahestehende Kreise. Immer wieder versuchen sie, die Mindestlöhne durch Einsprachen zu verhindern – zuletzt in Zürich und Winterthur. Und ein Vorstoss im nationalen Parlament, die Motion Ettlin, will die kantonalen Mindestlöhne aushebeln, indem stattdessen die tieferen GAV-Mindestlöhne gelten sollen.

Was können wir gegen die Angriffe der Arbeitgeber tun?

Die Unia verteidigt die gesetzlichen Mindestlöhne gegen diese Angriffe und bekämpft die Umsetzung der Motion Ettlin. Die Stimmberechtigten in Basel-Land und Solothurn können zudem am 9. Februar JA zur Einführung des Mindestlohns stimmen.