Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit

Arbeitgeber können Angestellten nun kündigen, während sie wegen eines Konflikts bei der Arbeit krankgeschrieben sind. Das urteilt das Bundesgericht. Es handelt sich um eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit. Das heisst, aufgrund eines Konflikts, darf der Arbeitnehmende an bisherigen Arbeitsplatz nicht arbeiten. Indem Fall wurde die Sperrfrist im Gesetz nicht konkret bestimmt. Nun entschied das Bundesgericht zugunsten der Arbeitgebenden. Es hielt fest, dass die Sperrfristen nicht beachtet werden müssen, wenn die Krankheit derart gering ist, dass sie einen nicht daran hindert, eine neue Stelle zu finden – wie etwa bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit.