Faule Tricks von Migros und Kanton Zürich: Gericht schützt den freien Sonntag

«An» Bahnhof ist nicht «im» Bahnhof. Migros in der nähe des Zürichers Bahnhofs wollte den Sonntagsverkauf mit einem Trick durchsetzen. Das allgemeine Sonntagsarbeitsverbot ist im Arbeitsgesetz geregelt. Es gilt für die ganze Schweiz und sieht nur wenige definierte Ausnahmen vor. Zum Beispiel bei «Betrieben für Reisende». In stark frequentierten Bahnhöfen dürfen die Läden auch am Sonntag offenbleiben. Die Migros Filiale, die nicht «in» Bahnhof liegt, wollte trotzdem am Sonntag verkaufen. Die Unia musste klagen – und erhielt jetzt wieder recht. In seinem Urteil vom 27. März 2025 kommt das Verwaltungsgericht zu einem eindeutigen Schluss: Die Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse ist kein «Betrieb für Reisende» im Sinne des Arbeitsgesetzes. Der Laden ist «mindestens so sehr als Quartierladen zu verstehen wie als Geschäft für Reisende». Die Filiale muss sonntags geschlossen werden