Kündigung wegen Toilettenpause

In Deutschland wurde ein Mann wegen Toilettenpause entlassen. Seine WC-Besuche dauerten in drei erwähnten Fällen etwa 40 Minuten. Wäre sowas in der Schweiz möglich? Auf Anfrage von Blick stellt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, fest: «Es gibt im Schweizerischen Arbeitsrecht keine spezifischen Vorschriften zur Dauer oder Häufigkeit von WC-Pausen. Die fristlose Kündigung kann dann zulässig sein, wenn der Toilettengang tatsächlich für private Tätigkeiten wie Lesen oder Social Media missbraucht wird». Wenn es aber aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen länger dauert, ist eine fristlose Entlassung laut dem Experten klar ungerechtfertigt.