02.12.2024 – Hilmi Gashi
Am Freitag. 15. November beschloss die SPK-N mit 13:12 den Umsetzungsvorschlag der Pa.Iv. Armut ist kein Verbrechen in die Vernehmlassung zu schicken. Wer in der Schweiz in eine finanzielle Notlage gerät, hat Anrecht auf Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Dies ist in der Bundesverfassung festgeschrieben und gilt für alle, unabhängig ihrer Herkunft. Dieses Anrecht auf Hilfe wird aber seit 2019 durch das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) stark eingeschränkt: Heute müssen armutsbetroffene Personen ohne Schweizer Pass um ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz fürchten, wenn sie Sozialhilfe beziehen – selbst, wenn sie schon länger als zehn Jahre in der Schweiz leben, viele Jahre hier gearbeitet haben oder sogar hier geboren sind. Die Parlamentarische Initiative von Samira Marti verlangt, dass die Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung von Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr aufgrund von Sozialhilfebezug widerrufen werden können soll, wenn die betroffenen Personen seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz leben.