Unhaltbare Zustände auf einer Baustelle in Bern: Seit Wochen müssen in Ungarn angeheuerte Bauarbeiter vor Ort essen, schlafen, überleben – zwischen Dreck und Werkzeug. Damit nicht genug. Die Beschäftigten wurden um den Lohn betrogen: Statt CHF 27 erhielten sie 15 Euro bezahlt. Erst nach einer Protestaktion vor der Baustelle wurden die korrekten Löhne ausbezahlt.
Bei einem Baustellenbesuch haben die Unia-Mitarbeitende die prekären Arbeitsbedingungen ans Tageslicht gebracht. Mehrere Arbeiter aus Ungarn schaffen nicht nur am Arbeitsplatz, sie mussten dort auch überleben: auf baren Matratzen am Boden, mit einer dreckigen WC neben einem behelfsmässigen Wasserboiler und einer notdürftigen Dusche zwischen halbabgerissenen Wänden. Und das bereits seit Mitte November 2023. Die Gewerkschaft Unia reagierte sofort, brachte die fünf Arbeiter umgehend in einem Hotel unter, um sie aus den unhygienischen und erniedrigenden Umständen herauszuholen und Ihnen menschenwürdige Übernachtungsmöglichkeiten zu geben.
Die weiteren Untersuchungen von der Unia haben gezeigt, dass die Arbeiter um ihren Lohn betrogen wurden. Die Mindestlöhne in der Branche betragen rund 27 Franken in der Stunde. Die Firma «Matszbo Team KFT» mit Sitz in Budapest, welche die Arbeitnehmenden entsandt hat, hat ihnen aber nur 15 Euro in der Stunde versprochen. Doch nicht einmal diesen Dumpinglohn hatten die Arbeiter erhalten. Ebenfalls ausstehend waren Spesen sowie Zulagen für Unterkunft und Lebensmittel.
Gemeinsam mit den Arbeitern organisierte die Unia eine Protestaktion vor der Baustelle, die Arbeit wurde unterbrochen. Dies führte der verantwortlichen «Roga Generalunternehmung GmbH» mit Sitz im Kanton Schwyz die Missstände vor Augen – und veranlasste sie zur sofortigen Nachzahlung der ausstehenden Beträge. Die Arbeiter haben bereits die ihnen bisher zustehenden 36’305 Franken erhalten.
Die Einstellung der Arbeit in krassen Fällen von Lohndumping ist wirksam und kann solche unwürdigen Arbeits- und Unterbringungssituationen rasch beenden. Es braucht einen gezielten Ausbau der flankierenden Massnahmen mit einer entsprechenden Regelung auf nationaler Ebene. Dieser Fall zeigt auch, dass auch die in der Schweiz anfallenden Spesen von den Entsendefirmen bezahlt, werden müssen. Sonst landen die Arbeitnehmenden – wortwörtlich – im Dreck. Dieser Fall zeigt auch, dass die flankierenden Massnahmen aus- und nicht abgebaut werden dürfen.